1. Der Antrag auf die Gewährung der Förderung wird auf einem eigenen Vordruck verfasst und beim Landesamt für Forstplanung eingereicht. Der Vordruck ist beim Amt für Forstplanung erhältlich.
2. Der Antrag muss bis spätestens 31. Jänner des jeweiligen Jahres eingereicht werden; geht er nicht fristgemäß ein, wird er archiviert.
3. Wird der Antrag auf dem Postweg übermittelt, ist der Poststempel maßgeblich.
4. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen:
a) Aufstellung über die im Vorjahr durchgeführten ordentlichen Instandhaltungen (Tätigkeitsbericht),
b) Aufstellung über die im laufenden Jahr geplanten ordentlichen Instandhaltungen (Jahresprogramm).
5. Das Landesamt für Forstplanung kann zusätzlich zu diesen Unterlagen weitere Unterlagen anfordern, die es für die Bearbeitung der Anträge oder für die Auszahlung der Förderung für notwendig erachtetet. Zudem kann das Amt Lokalaugenscheine durchführen.