1. Für die ordentliche Instandhaltung von Wanderwegen ist ein jährlicher Landesbeitrag von 30,00 Euro/km vorgesehen.
2. Für die Beschilderung und Markierung von befahrbaren Wegen, die Bestandteil des Wanderwegenetzes sind, wird dem Wegehalter, der die entsprechenden Maßnahmen durchführt, ein jährlicher Landesbeitrag von 10,00 Euro/km gewährt.
3. Übersteigt die zur Förderung zugelassene Gesamtausgabe die Verfügbarkeit im Ausgabenkapitel der Landesabteilung Forstwirtschaft, werden die betreffenden Anträge im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln gekürzt.