(1) Das Fassungsvermögen des Zuschauerbereiches wird berechnet, indem man die in Laufmetern ausgedrückte Gesamtlänge der für Sitzplätze zugeteilten Tribünenstufen durch den Koeffizienten 0,48 teilt.
(2) Das Fassungsvermögen des Bereichs für sportliche Tätigkeiten muss je nach den vorgesehenen Sportarten berechnet werden und entspricht der Zahl der Sportler und der Mitarbeiter.