(1) Die Abteilung Innovation, Forschung, Universität und Museen hat nachstehende Zuständigkeiten:
(2) Die Abteilung Innovation, Forschung, Universität und Museen gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:
(3) Bei der Abteilung Innovation, Forschung, Universität und Museen ist der komplexe Sonderauftrag „Kulturerbe und Kulturproduktion“ angesiedelt.