(1) Die Verfahren für die Vergabe der Konzessionen, die ausschließlich das Gebiet der Provinz Bozen betreffen, werden von der Landesregierung eingeleitet. Die Direktorin/Der Direktor der zuständigen Abteilung vergibt die Konzessionen nach Abschluss des einzigen Verfahrens laut Artikel 3.