1. Um das Recht des Kindes auf Gebrauch der eigenen Muttersprache im Kindergarten zu gewährleisten, muss das Personal im Antrag um Aufnahme seine Muttersprache erklären. Gemäß den geltenden Bestimmungen ist der Zweisprachigkeitsnachweis für die Aufnahme in die deutsche oder italienische Rangordnung nicht Zugangsvoraussetzung. Nur in den vom Gesetz festgelegten Fällen zur Überprüfung der Kenntnis der Sprache, auf die sich die Rangordnung bezieht, muss das Personal die eigens vorgesehene Sprachprüfung vor der Veröffentlichung der vorläufigen Rangordnung bestehen.