1. Das Verzeichnis der für die befristete, die unbefristete Aufnahme und die Versetzung zur Verfügung stehenden Stellen wird auf der Internetseite der Personalabteilung veröffentlicht.
2. In dieses Verzeichnis werden auch alle neuen Stellen und alle Stellen, die aufgrund von Beendigungen des Dienstverhältnisses, wie Kündigung, Pensionierung oder Todesfall, wieder zur Verfügung stehen, aufgenommen. Wenn die Maßnahme bezüglich Beendigung des Dienstverhältnisses von der Landesverwaltung erst nach Beginn der Stellenwahl genehmigt wird oder wenn die Stelle nach dem 1. September beginnt, wird die Stelle provisorisch zugewiesen und erst im darauffolgenden Kindergartenjahr definitiv in der Stellenwahl vergeben.
3. Wenn in einem Kindergarten Stellenreduzierungen umzusetzen sind, fallen oder werden zuerst die Stellen laut Absatz 2 reduziert, bevor die potenziell betroffenen Stellenverlierer laut Artikel 5 Absatz 2 ermittelt werden.
4. Für die Festlegung der für die Stellenwahl zur Verfügung stehenden Stellen sind die Ansuchen um Wartestände mit einer Dauer von nicht weniger als sechs Monaten, vorbehaltlich Unvorhersehbares, an den zugehörigen Kindergartensprengel innerhalb des für die Versetzungsansuchen vorgesehenen Termins einzureichen. Für die Ansuchen der Wartestände für Kinder ist dieser Termin kein Verfallstermin.
5. Die Stellenwahl erfolgt, außer in Sonderfällen, nur auf telematischem Wege. Der Direktor/die Direktorin der Personalabteilung legt die entsprechenden Modalitäten fest, welche auf der Internetseite der Personalabteilung veröffentlicht werden.
6. Dem Personal, welches eine Stelle ausgewählt hat, werden für die Dauer derselben keine weiteren Stellenangebote gemacht.
7. Die nach Abschluss der Stellenwahl noch nicht vergebenen Stellen und solche, die aus verschiedenen Gründen im Laufe des Kindergartenjahres verfügbar werden, werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Rangordnung vergeben. Die Rangordnung wird so lange durchlaufen, bis an das entsprechende Personal ein Auftrag erteilt wurde oder wenn in der Zwischenzeit der Auftrag als Kindergartenpersonal ausgelaufen ist. Die Stelle wird telefonisch oder mittels E-Mail angeboten. Wird das Angebot nicht innerhalb der von der Landesverwaltung vorgegebenen Frist angenommen oder die Person ist nicht erreichbar, wird die nächste Person in der Rangordnung kontaktiert. Als Beleg für das erfolgte Angebot genügt die von der Landesverwaltung erstellte Telefonnotiz oder der Nachweis der E-Mail-Sendung. Wer zwei Stellenangebote nicht annimmt oder dafür nicht erreichbar ist, wird vom entsprechenden Kindergartensprengel nicht mehr für weitere Stellenangebote kontaktiert. Das Personal kann auch vorher schon freiwillig auf weitere Stellenangebote von bestimmten Kindergartensprengeln verzichten.