1. Beihilfefähig sind die von April bis September 2020 getragenen Mietkosten für Immobilien, die in den Katasterkategorien A10, C und D eingetragen sind. Die Mietkosten können auch aus umfassenderen Verträgen, wie zum Beispiel Dienstleistungsverträgen, errechnet werden.
2. Die vorgesehene Beihilfeintensität kann bis zu 100 Prozent der zulässigen Ausgaben betragen.
3. Begünstigte der Beihilfen sind in jeder beliebigen Form gegründete Start-up-Unternehmen mit Produktionseinheit in Südtirol, sofern sie ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen in der Sondersektion als innovative Start-ups eingetragen sind.
4. Die Beihilfeanträge werden beim zuständigen Amt bis zum 15. Oktober 2020 auf elektronischem Wege nach den Modalitäten laut der geltenden Regelung eingereicht.
5. Die Abrechnungen werden beim zuständigen Amt auf elektronischem Wege nach den Modalitäten laut der geltenden Regelung eingereicht.
6. Die Beihilfe wird nach Vorlage der Belege über die getätigte Zahlung der Mieten ausgezahlt.
7. Die Gewährung der Begünstigungen laut diesem Artikel erfolgt im Rahmen der in den entsprechenden Haushaltskapiteln bereitgestellten Mittel.