1. Begünstigte der Beihilfen sind KMU und Großunternehmen.
2. Zur Beihilfe zugelassen sind im Bereich der Vorphase von Forschungs- und Entwicklungsprojekten die Ausgaben für die Erkundung, die Ideenbewertung, die Ausarbeitung eines Konzepts, für erste Tests und die Bewertung der Durchführbarkeit eines Projektes.
3. Zur Beihilfe zugelassen sind interne Kosten laut Artikel 9 Absatz 4 und Drittkosten laut Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b), mit einer Rückwirksamkeit von maximal vier Monaten ab dem Datum der Antragseinreichung.
4. Weiters sind als Pauschale zusätzliche allgemeine Kosten zulässig, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen, und zwar im Ausmaß von maximal 20 Prozent der als zulässig anerkannten Personalkosten.
5. Die vorgesehene Beihilfeintensität kann bei KMU bis zu 50 Prozent und bei Großunternehmen bis zu 40 Prozent der zulässigen Ausgaben betragen.
6. Die zulässigen Ausgaben dürfen den Höchstbetrag von 30.000,00 Euro nicht überschreiten; die entsprechende Beihilfe wird unter Anwendung der „De-minimis“-Regelung gewährt.