1. Die Finanzierungen für die Kapitalisierung von neuen oder zu gründenden innovativen Unternehmen dürfen ausschließlich auf der Grundlage einer spezifischen Ausschreibung gemäß Artikel 25 vergeben werden.
2. Zur Teilnahme an den Ausschreibungen berechtigt sind:
a) innovative Start-up-Unternehmen,
b) natürliche Personen, die sich verpflichten, innerhalb eines in den jeweiligen Ausschreibungen festgelegten Zeitraums ein innovatives Start-up-Unternehmen zu gründen.
3. Die jeweiligen Ausschreibungen legen die Zugangsvoraussetzungen für die Unternehmen und die natürlichen Personen fest.
4. Die Begünstigten müssen von externen Investoren wie Business Angels oder Venture Capitalists finanziert werden. Die externen Investoren dürfen in Bezug auf die Unternehmensanteile nur die Minderheit der Anteile, d.h. der Stimmrechte halten. Die jeweiligen Ausschreibungen legen die Modalitäten und das Mindestausmaß der externen Investition fest.
5. Die Antragstellenden müssen einen Businessplan vorlegen. Die jeweiligen Ausschreibungen legen fest, welche Mindestinformationen im Businessplan enthalten sein müssen und in welchen Sprachen dieser erstellt werden muss. Im Businessplan müssen Milestones vorgesehen werden, deren Erreichung eines der Kriterien für die Auszahlung der Beihilfe darstellt.
6. Zur Auszahlung der Beihilfe müssen die jeweiligen Begünstigten eine Einzahlung von Gesellschaftskapital, eine Kapitalerhöhung, eine Einzahlung auf zukünftige Kapitalerhöhungen, oder eine andere, von den jeweiligen Ausschreibungen festgelegte Form der Investition in das Unternehmen, für einen Gesamtbetrag von mindestens derselben Höhe der angesuchten Beihilfe vornehmen.