1. Der am ................ gegründete Verein trägt die Bezeichnung „Viehversicherungsverein ........... “, in der Folge einfach Verein genannt, mit Sitz beim Obmann des Vereines.
Das Tätigkeitsgebiet beschränkt sich auf die Gemeinde(en)/Fraktion(en) von: ......... , einschließlich aller von Mitgliedern anderenorts beanspruchten Almen und Weiden sowie den dorthin führenden Straßen.
Zur Gründung und für den Fortbestand des Vereines braucht es mindestens 9 Mitglieder.
2. Zweck und Gegenstand des Vereines ist die solidarische Unterstützung aller Mitglieder bei Unglücksfällen im Viehbestand, die nicht mit Vorsatz oder durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Der Verein arbeitet ohne jede Gewinnabsicht und jede Form von Spekulation ist ausgeschlossen.