1. Der Abschluss des Versicherungsjahres ist im Vollversammlungsprotokoll mit folgenden Angaben schriftlich festzuhalten:
• Versicherungszeitraum,
• Anfangs- und Endsaldo des Bankkontos,
• detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben.
2. Die Festsetzung der Versicherungsprämie erfolgt auf der Grundlage der Schätzwerte der Tiere und der Schadensauszahlungen zuzüglich eventueller Verwaltungsspesen des betreffenden Semesters oder Versicherungsjahres.
3. Die Versicherungsprämie der einzelnen Mitglieder wird wie folgt berechnet:
a) die Summe der ausbezahlten Schäden und die eventuellen vom Verein getragenen Ausgaben und erhaltenen Einnahmen ergeben die Gesamtausgaben;
b) die Gesamtausgaben werden dann mit Hundert multipliziert und dieses Produkt wird durch den Schätzwert aller beim Verein versicherten Tiere dividiert, dies ergibt die Versicherungsprämie in Prozent;
Berechnungsmethode:
Gesamtausgaben x 100 = Prämie in %
Gesamtschätzwert
c) der Schätzwert der Tiere der einzelnen Mitglieder wird mit dem Prozentsatz multipliziert und mit Hundert dividiert, dies ergibt die Versicherungsprämie pro Mitglied in Euro;
Berechnungsmethode:
Schätzwert Tiere pro Mitglied x % = Prämie in €
100
Die Versicherungsprämie ist von jedem einzelnen Mitglied auf das Konto des Vereines innerhalb dem vom Vorstand festgelegten Termin zu überweisen.
4. Die Vollversammlung kann die Einführung einer Bonus/Malus Berechnung beschließen. Die Prämienberechnung muss nachvollziehbar sein und Aufschluss über die Berechnung der Bonus- und Maluseinstufungen der einzelnen Mitglieder geben.
Die Malusberechnung darf nicht aufgrund eines fixen Prozentsatzes auf die Schadensvergütung erfolgen.
5. Keine Geldbewegung des Vereins darf in bar erfolgen. Aus diesem Grund muss der Verein bei einem Kreditinstitut ein Kontokorrent auf seinen Namen eröffnen. Alle Einnahmen und Ausgaben im Haushalt des Vereins müssen über dieses Konto erfolgen.
6. Um die Schadenvergütungen den Mitgliedern auszuzahlen, kann der Vorstand des Vereins beschließen einen Kredit bei einem Kreditinstitut aufzunehmen. In diesem Fall haften die Mitglieder des Vorstandes solidarisch gegenüber dem Kreditinstitut für die vorgestreckten Geldsummen.