1. Der Vorstand besteht aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter, dem Kassier und mindestens 2 Mitgliedern.
2. Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ des Vereines. Ihm obliegen die Erstellung der Halbjahresabrechnungen oder Jahresabrechnungen mit der Festsetzung der Versicherungsprämien sowie die Festlegung der Beitragsgebühr. Die Berechnung der Versicherungsprämien muss folgende Angaben enthalten:
• Versicherungszeitraum,
• Schätzwert der Tiere der Mitglieder,
• Schadensvergütungen der Mitglieder,
• sonstige Ausgaben und Einnahmen des Vereines,
• Versicherungsprämien der Mitglieder.
Das Vorstandsprotokoll muss weiters die einzelnen Schadensfälle und die getroffenen Maßnahmen sowie die Einnahmen und Ausgaben des Vereines enthalten.
3. Der Vorstand ist für alle Entscheidungen zuständig, die laut Satzung nicht ausdrücklich der Vollversammlung oder einem anderen Organ vorbehalten sind. Im Zweifelsfalle entscheidet die Vollversammlung.
4. Die Mitglieder des Vorstandes können ihr Amt auch vor Ablauf der Amtsdauer, mit angemessener vorheriger schriftlicher Benachrichtigung, aber jedenfalls wenigstens 30 Tage vor dem Datum des Rücktrittes, niederlegen, um die Weiterführung der Geschäfte zu gewährleisten. Wenn ein Vorstandsmitglied während des Geschäftsjahres zurücktritt, rückt das nächst gewählte nach, das bis zu den nächsten Neuwahlen im Amte bleibt.
5. Die Vorstandssitzungen werden vom Obmann oder seinem Stellvertreter einberufen, so oft er es für notwendig hält oder auf Ansuchen von wenigstens zwei Vorstandsmitgliedern.
6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder ordnungsgemäß benachrichtigt worden sind und mindestens die Hälfte plus einer der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
7. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Die dagegen Stimmenden haben das Recht, die Gründe ihrer Ablehnung im Sitzungsprotokoll eintragen zu lassen.
8. Auf Verlangen auch nur eines Mitgliedes muss die Abstimmung geheim erfolgen.
9. Bei Stimmengleichheit in offener Abstimmung entscheidet die Stimme des Obmannes; in geheimer Abstimmung gilt bei Stimmengleichheit ein Beschlussantrag als abgelehnt.
10. Beschlüsse, die sich auf Personen oder Geschäfte beziehen, an welchen ein Vorstandsmitglied oder dessen nahe Angehörige ein direktes Interesse haben, werden unter Ausschluss des betreffenden Mitgliedes gefasst.
11. Bei jeder Sitzung des Vorstandes ist vom Kassier ein Protokoll über die getroffenen Entscheidungen und Vereinbarungen zu verfassen und vom Vorsitzenden und Kassier zu unterzeichnen.