1. Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern und einem Ersatzmitglied. Die Aufsichtsräte können auch Nicht-Mitglieder des Vereines sein, die jedoch kein Stimmrecht haben. Der Aufsichtsrat ernennt unter seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden. Aufsichtsratsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein.
2. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates stirbt oder sein Amt niederlegt, tritt für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates an dessen Stelle das Ersatzmitglied.
3. Der Aufsichtsrat überprüft die Vereinsführung und die Vereinsgebarung. Die Aufsichtsratsmitglieder können jederzeit - auch einzeln - Besichtigungen und Überprüfungen auf alle Unterlagen vornehmen.
4. Im Besonderen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss des Vereines zu prüfen und darüber der Vollversammlung einen schriftlichen Bericht zu verfassen. Er muss ferner darauf achten, dass der Vorstand die Bestimmungen der Vereinssatzung einhält.
5. Über die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates ist ein Protokoll zu verfassen und vom Vorsitzenden zu unterschreiben.