Meldung der Neuwahlen
1. Alle Amtsträger üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Vollversammlung kann jedoch Spesenentschädigungen – auch pauschaler Art – festlegen.
2. Der Verein muss die Namen der neugewählten Organe innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl der Landesabteilung Landwirtschaft und dem Bankinstitut des Vereins mitteilen. Bei einem Obmannwechsel müssen auch die Daten auf der zugewiesenen Steuernummer des Vereines, bei der Agentur für Einnahmen, richtig gestellt werden. Eine Kopie der Steuernummer ist auch an die Landesabteilung Landwirtschaft zu übermitteln.