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Beschluss vom 5. April 1993, Nr. 1725
Genehmigung der Richtlinien zur Anwendung der landwirtschaftlichen Förderungsgesetze des Landes (abgeändert und ergänzt mit den Beschlüssen Nr. 1990 vom 11.4.1994, Nr. 1758 vom 22.4.1996, Nr. 5355 vom 4.11.1996, Nr. 3862 vom 16.10.2000, Nr. 1262 vom 23.4.2001, Nr. 4770 vom 16.12.2002, Nr. 1994 vom 06.06.2006, Nr. 1842 vom 04.06.2007, Nr. 305 vom 28.02.2011 und Nr. 1126 vom 23.09.2014)

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6) Beiträge und Darlehen für Mechanisierung und Viehankauf

a) Maschinen
- Mais - Feldhäcksler, Maissetzmaschinen und Sähmaschinen müssen auf wenigstens 3 ha Anbaufläche verwendet werden.
- Pflüge müssen für wenigstens 1,5 ha pro Schar verwendet werden.
- Ladewagen und Ladewagenaufbau müssen für wenigstens 9 GVE (Schweine werden für die Berechnung der GVE nicht berücksichtigt) verwendet werden u./od. > 5 ha Dauerwiese u. Feldfutter (3 Schnitte)
- gezogene Miststreuer und Güllefässer müssen für wenigstens 30 GVE verwendet werden.
- 2achsige Mähgeräte müssen für wenigstens 30 GVE verwendet werden oder 12 ha Dauerwiesen u. Feldfutter (3 Schnitte).
- Zusatzgeräte (Miststreuer, Güllefaß) müssen für wenigstens 12 GVE verwendet werden.
- Mistauflader müssen für wenigstens 50 GVE verwendet werden.
- Siloblockschneider müssen für wenigstens 20 GVE verwendet werden.
- Krautschläger für Rohnen sollten für wenigstens 2 ha verwendet werden.
- Kartoffel- Gemüse oder für wenigstens 0,5 ha.
- Vollernter für wenigstens 10 ha Kartoffeln und/oder Rohnen.
- Feldspritzen für wenigstens 2 ha.
- Gemüsesetzmaschine für wenigstens 1,5 ha.
- Rundballenpresse für wenigstens 12 GVE oder 5 ha Dauerwiesen (3 Schnitte) und Feldfutter. Futtermischwagenrab 25 GVE (sofern die baulichen Voraussetzungen einen rationellen Einsatz ermöglichen)
- Seilwinde für wenigstens 15 ha Wald.
- Im Obst/Weinbaugebiet werden nur Traktoren finanziert.
- Für Weinbaubetriebe der Kategorie «d» und «e» mit mindestens 2,0 ha Weinbau in Steillagen können Spezialmaschinen durch Gewährung von Krediten berücksichtigt werden.
- Die gleiche Maschinenart kann nur nach 10 Jahren für denselben landwirtschaftlichen Betrieb finanziert werden (Katastrophenfälle und Anschaffungen bei überbetrieblichen Organisationen sind ausgenommen).
- Für maschinelle Einrichtungen in Wirtschaftsgebäuden sind folgende Mindestgrößen erforderlich: Rohrmelkanlage: ab 10 Kühe Greiferanlage: ab 25 G VE

b) Viehwirtschaft
Für den Kauf der im Lande herdebuchmäßig erfaßten Rinderrassen und zwar für Kühe, Kalbinnen, Jungrinder und Zuchtkälber, wobei bei Kühen das Höchstalter 6 Jahre betragen darf.
Die Kredite können nur für einen Ersteinkauf gewährt werden und wenn er im Betriebsverbesserungsplan vorgesehen ist.
Alle Tiere müssen aus der Herdebuchzucht stammen und im Besitze des Abstammungs- und Gesundheitsnachweises sein.
Für Mastvieh gelten diese Vorschriften soweit sie anwendbar sind. Je Betrieb und Jahr werden nicht mehr als 10 GVE zur Finanzierung zugelassen, außer es handelt sich um Sonderfälle wie: TBC Bang, Leukose IBR-IPV Ausmerzung u.a.

Förderungsgesetze:
- L.G. Nr. 13/88 Art. 3 Absatz 2:
Melkanlagen, Milchkühlgeräte, Milchtanks, Be- und Entlüftungsanlagen, Heubelüftung, Warmluftrockner, mechan. Entmistungsanlagen, Krananlagen, Heuverteiler über das Amt für Viehzucht. Obenangeführte rein maschinelle Investitionen mit anerkannten Kosten über Lire 25.000.000 werden ausschließlich über den Rotationsfonds finanziert. Andere Maschinen für Grünlandbetriebe werden über das Amt für Landmaschinen finanziert.
Verlustbeitrag:
Für a, b, bis 35% auf den mit Rechnung belegten Kaufpreis
Für c, h, bis 30 % auf den mit Rechnungen belegten Kaufpreis
Für g, bis 25% auf den mit Rechnungen belegten Kaufpreis. An Obst- Weinbau- und Gärtnereibetriebe werden keine Verlustbeiträge gewährt.
- R.G. Nr. 18/62: Beiträge für tierzüchterische Vorhaben

Kredit:
- Gesetz Nr. 910/66, Art.12 und L.G. 12/80 Rotationsfonds für Mechanisierung Darlehen:
bis zu 80% des anerkannten Betrages für Gruppe a, b

bis zu 70% für Gruppe c und h/Berggebiet
bis zu 50% für Gruppe d, e, f, g, i, h/Talgebiet
- Für Transportfahrzeuge werden nur Darlehen mit Zinsbeiträgen oder gleichwertige konstante Jahresbeiträge gewährt.
- Mindestbeträge 2 Mill. für a, b, d, h (Berggeb.) bzw. 5 Mio. bei Darlehen oder gleichwertige konstante Jahresbeiträge 8 Mio. für c, e, f, g, h, i bzw. 10 Mio. bei Darlehen oder gleichwertige konstante Jahresbeiträge.

- L.G. Nr. 63/88
Maschinenankauf bei Vorlage eines BVP
- Fehlende Dokumente sind innerhalb eines Monats ab Datum des Anforderungsschreibens einzureichen. Sollten die fehlenden Unterlagen nicht termingerecht eintreffen, wird das Ansuchen abgelehnt, es sei denn, der Antragsteller sucht schriftlich oder telefonisch um einen Aufschub des Terminverfalls bis zu maximal 6 Monaten ab Datum des Anforderungsschreibens an.