Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 1989 und für den Dreijahreszeitraum 1989-1991 (Finanzgesetz 1989)
(kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 20. Dezember 1988, Nr. 57; Text wird nicht wiedergegeben, da es sich ausschließlich um Finanzbestimmungen handelt)