Dekret des Landeshauptmanns vom 18. Oktober 1988, Nr. 26
Durchführungsverordnung zu den Artikeln 5, 13 und 14 des Landesgesetzes vom 11. August 1988, Nr. 30, über die Wettbewerbsprüfungen für die Zulassung zum Berufsausbildungskurs für die Ernennung zum Feuerwehrmann auf Probe, für die Ernennung zum Geometer oder Fachingenieur auf Probe sowie für die Ernennung zum Inspektor auf Probe im Sonderstellenplan der Feuerwehrdienste - Berufsfeuerwehr Bozen
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