1. Der Förderantrag, verfasst auf dem vom zuständigen Landesamt zur Verfügung gestellten Formular, ist, bei sonstigem Ausschluss, bis zum 1. Dezember jeden Jahres einzureichen. Das Antragsformular kann von der Website http://www.provinz.bz.it/innovation-forschung/innovation-forschung-universitaet heruntergeladen werden und muss vollständig ausgefüllt werden.
2. Dem Antrag müssen die Anlagen laut Artikel 10 beiliegen.
3. Der Antrag kann beim zuständigen Landesamt folgendermaßen eingereicht werden:
a) über die zertifizierte elektronische Post an folgende PEC-Adresse: forschung.ricerca@pec.prov.bz.it,
b) per E-Mail an folgende Adresse: forschung@provinz.bz.it.
4. Die Anträge sind digital zu unterzeichnen. Falls eine digitale Unterschrift nicht möglich ist, müssen die Anträge händisch unterzeichnet und zusammen mit einer Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers eingereicht werden.
5. Jeder Förderantrag muss einzeln übermittelt werden.
6. Der Förderantrag muss, bei sonstiger Ablehnung, mit einer Stempelmarke versehen sein. Mit Eigenerklärung muss im Antragsformular der Erwerb der Stempelmarke erklärt werden, unter Angabe des eindeutigen elektronischen Codes und des Datums des Erwerbs. Die Stempelmarke darf ausschließlich für einen Antrag verwendet werden.