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1) die Nutzung der Flirtzüge welche im Eigentum der In-house-Gesellschaft STA – Südtiroler Transportstrukturen A.G. sind und an die Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, für ergänzende Linienverkehrsdienste welche mittels Dekret des Landesrates für Mobilität genehmigt werde, zu genehmigen;
2) dass der Antragsteller des genehmigten ergänzenden Liniendienstes das Eisenbahnunternehmen beauftragt und das entsprechende Entgelt bezahlt;
3) dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen die Fixkosten von 4,77 Euro pro gefahrenen km zzgl. der gesetzlich vorgesehenen Mehrwertsteuer und Inflations- Anpassung an das Land Südtirol bezahlt;
4) die Landesabteilung Mobilität mit der Rechnungslegung der Fixkosten pro gefahrenen km zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Mehrwertsteuer und Inflations- Anpassung ab dem Jahr 2020 an das entsprechende Eisenbahnverkehrsunternehmen zu beauftragen.