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1. Die Fristen für die Einreichung der Beitragsanträge betreffend den Abbau und die Entsorgung von Asbest an Wohngebäuden laut Artikel 6 des Anhangs zum Beschluss der Landesregierung vom 15. Mai 2018, Nr. 431, werden erneut eröffnet; dabei wird ein Zeitfenster vom 2. September 2019 bis zum 2. Dezember 2019, bei sonstigem Ausschluss, vorgesehen.
2. Für die im Zeitraum laut Ziffer 1) eingereichten Anträge wird der 31. Dezember 2020 als Frist für die Abrechnung laut Artikel 9 des Anhangs zum Beschluss der Landesregierung vom 15. Mai 2018, Nr. 431, festgelegt.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, veröffentlicht und gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung.