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1. Bis Mai 2020 können, in Erwartung der Änderung der Verordnung zur Organisation des Landesflugrettungsdiensts, auch weiterhin Tagesrandflüge in der Provinz Bozen gemäß Beschluss der Landesregierung vom 30. Oktober 2018, Nr. 1120, durchgeführt werden.
2. Die Zeiten des Flugrettungsdienstes, die durch mindestens einen Hubschrauber abgedeckt sein müssen, gehen von Sonnenaufgang, nicht vor 06 Uhr, bis 22.00 Uhr, und auf jeden Fall innerhalb der Luftfahrt-Ephemeriden des dem Stützpunkt am nächsten gelegenen Flughafens.