1. Die Agentur für Bevölkerungsschutz bezuschusst einen Teil der Kosten für den Betrieb und die ordentliche Instandhaltung der Ausrüstungen der Bezirksstützpunkte.
2. Die Teilkosten entsprechen den Jahresdurchschnittskosten für die Einsatzbereitschaft der Stützpunktausrüstungen laut Anlage B.
3. Die Kosten laut Anlage B können bei begründeter Notwendigkeit angepasst werden.