(1) Der/Die Verantwortliche für das Verfahren zur Einleitung der Zwangseintreibung der Einnahmen sorgt für die Erstellung der Lastenlisten im Hinblick auf die Positionen, bei denen eine Zwangseintreibung erforderlich ist; dabei werden die entsprechenden Daten in das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Portal eingegeben oder in Ausnahmefällen anderweitig der Gesellschaft übermittelt.
(2) Das Format der Lastenlisten, die zu befolgenden Modalitäten und Regeln sowie der Inhalt dieser Lastenlisten werden zwischen der Körperschaft und der Gesellschaft vereinbart.
(3) Die übermittelten Lastenlisten müssen in jedem Fall vollständig sein und aktuelle Daten enthalten. Unbeschadet einer anders lautenden Gesetzesbestimmung müssen die in den Lastenlisten eingetragenen Forderungen sicher, flüssig und einlösbar sein.
(4) Nachdem die Daten eingegeben wurden, prüft die Gesellschaft, ob die Listen hochgeladen sind und ob sie etwaige Mängel enthalten. Weisen die Lastenlisten Mängel auf, muss dies der Körperschaft mitgeteilt werden, welche sie entsprechend berichtigen und erforderlichenfalls neu hochladen wird.
(5) Sobald das Hochladen der Daten erfolgreich abgeschlossen ist und noch bevor es bestätigt und die Lastenliste endgültig übernommen wird, muss der/die Verantwortliche für das Verfahren zur Einleitung der Zwangseintreibung der Einnahmen eine endgültige Kontrolle der Lastenliste durchführen und der Gesellschaft mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) oder auf eine andere in den technischen Unterlagen der Gesellschaft angegebene Weise das Lastendetail übermitteln, das vom Verwaltungsprogramm für die Einhebung erstellt und von dem/der Verantwortlichen oder von einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin oder einem/einer Bevollmächtigten digital unterzeichnet wurde.
(6) Mit der Übermittlung des unterzeichneten Dokuments laut Absatz 5 an die Gesellschaft gehen alle nachfolgenden Vorgänge zur Zwangseintreibung hinsichtlich der übermittelten Positionen auf die Gesellschaft über und die Schulden werden zur Zwangseintreibung angemeldet.