(1) Dieses Dekret tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft. Ab diesem Datum ist das Dekret des Landeshauptmanns vom 19. April 2017, Nr. 16, aufgehoben.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.