1. Die Verrechnung erfolgt monatlich über die Verwendung eines eigenen Web Services.
2. Die Apotheken übermitteln innerhalb des 10. Tages des auf die Abgabe folgenden Monats über das System Celiachi@_RL die Verrechnungsdatei, die die Details zu allen im Laufe des Monats erfolgten Abgaben von Lebensmitteln für Zöliakiekranke, die vom Landesgesundheitsdienst rückvergütet werden, enthält.
3. Gleichzeitig mit der Übermittlung der Datei laut Punkt 2 übermitteln die Apotheken an das zuständige Amt des Südtiroler Sanitätsbetriebes die elektronische Rechnung.
4. Der Sanitätsbetrieb validiert die Verrechnungsdatei auf der Plattform Celiachi@_RL und gleicht sie mit der erhaltenen Rechnung ab.
5. Der Sanitätsbetrieb führt die Zahlung der in der elektronischen Rechnung angegebenen Beträge innerhalb des 25. des auf die Abgabe der Rechnung folgenden Monats durch, mit Ausnahme der Beträge, die Gegenstand von Beanstandungen sind.
Bozen, am
Der Landesrat für Gesundheit
Landesverband der Südtiroler Apothekeninhaber
Assofarm