1. Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde werden auf der Grundlage der Entlohnung und der Sozialabgaben laut entsprechendem Kollektivvertrag und eventuellen Zusatzabkommen errechnet. Dazu ist folgende Berechnung anzustellen:
Bruttojahresgrundlage
+ 13tes Monatsgehalt
+ 14tes Monatsgehalt (falls vorgesehen) und evtl. zusätzliche Elemente, die vertraglich festgelegt sind
= Jahresbruttoentlohnung
+ zu Lasten des Unternehmens gehende Sozialversicherungsbeiträge (z.B. INPS), Arbeitsunfall-Versicherungsbeiträge (INAIL) und eventuelle Zusatzrentenfonds
+ Anteil der angereiften Abfindung (TFR)
= Gesamtkosten des Unternehmens
/ Anzahl der Arbeitsstunden (Kollektivvertrag ohne Urlaub, Freistellungen, Feiertage)
= durchschnittliche Arbeitskosten pro Stunde.
2. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde werden allfällige Prämien, Überstunden und Ähnliches nicht berücksichtigt.