1. Der vorliegende Vertrag regelt im Rahmen des Landesvertrages für die Regelung der Beziehungen mit den öffentlichen und privaten Apotheken in Südtirol den Teilbereich der Ausgabe von Lebensmitteln (im Folgenden Produkte genannt) mit der Bezeichnung “glutenfrei, speziell für Zöliakiekranke formuliert“ oder „glutenfrei, speziell für Menschen mit Glutenunverträglichkeit formuliert“, an Zöliakiekranke gemäß den entsprechenden geltenden Landesbestimmungen.