1. Die Apotheken innerhalb des Landes Südtirol geben den Menschen mit Zöliakie die Produkte im Rahmen der Landes- und gesamtstaatlichen Bestimmungen im Bereich ab.
2. Das Abgabeverfahren beruht auf der Interaktion zwischen der Apothekensoftware und dem System Celiachi@_RL und gliedert sich in folgende Schritte:
3. Die autonome Provinz Bozen stellt das System Celiachi@_RL zur Verfügung, an das sich die Apotheken anbinden.
4. Die Apotheken nehmen auf eigene Kosten Anpassungen an den verwendeten technischen und informatischen Geräten (Hardware und Software) zur Verwendung des Systems Celiachi@_RL vor.
5. Die Ausgabe der Produkte wird von allen Apotheken in den Landessprachen und während der gesamten Öffnungszeit gewährleistet.
6. Die Apotheken gewährleisten die Ausgabe der Produkte im Einklang mit den geltenden Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten, wobei die Vertraulichkeit und Integrität aller Informationen gewährleistet sein muss, die über Menschen mit Zöliakie erfasst werden, insbesondere jene sensibler Natur.