1. Das System Celiachi@_RL enthält die aktuellen Kontaktinformationen der zur Ausgabe ermächtigten Dienstleister. Für die Führung der Kontaktinformationen der Dienstleister ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb zuständig.
2. Die Vertragsbindung der Apotheken zur Ausgabe der Zöliakieprodukte erfolgt mittels einer eigenen Vereinbarung mit den Verbänden der Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber.
3. Die Handelsbetriebe, die am System Celiachi@_RL teilnehmen möchten, beantragen beim Südtiroler Sanitätsbetrieb mit einem eigenen Formular, das von diesem bereitgestellt wird, die Vertragsbindung.
4. Der Sanitätsbetrieb nimmt den Antrag auf Vertragsbindung entgegen und prüft ihn. Bei Annahme des Antrags nimmt er den Abschluss der Vereinbarung vor und registriert die Verkaufsstellen in seinem Lieferantenverzeichnis.
5. Im Falle der Supermarktketten beantragt die Muttergesellschaft beim Südtiroler Sanitätsbetrieb für jede einzelne Verkaufsstelle die Ermächtigung; hierfür übermittelt sie die vom Sanitätsbetrieb für die Vertragsbindung angeforderten Unterlagen und gibt den jeweiligen Code an, mit dem jede Verkaufsstelle eindeutig für Banktransaktionen identifiziert wird.
6. Die Wahl der Software für die vertragliche Bindung steht den Handelsbetrieben frei; um die Vertragsbindung zu erhalten, müssen sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Einhaltung der für das digitale Verfahren vorgesehenen Voraussetzungen (Anwendung von zertifizierten Kassenrechnungen, die eine Überprüfung über die Verbindung mit der einzelnen, vom System “Celiachi@_RL” ermächtigten Transaktion ermöglichen),
- Anwendung eines technisch den Vorgaben des Projektes entsprechenden Verfahrens für die Ausgabe (Lesen der Gesundheitskarte – Bürgerkarte, insbesondere der Seriennummer, Möglichkeit der Eingabe des Zöliakie-PINs, usw.),
- Bereitstellung eines Flusses für die Rechnungslegung und Übermittlung mittels Web Service gemäß vorgesehenem Datensatz innerhalb des 10. Tages des auf die Produktausgabe folgenden Monats, damit die Rückvergütung erfolgen kann.
7. Die bereits vor der Inbetriebnahme des neuen Systems Celiachi@_RL mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen Handelsbetriebe müssen einen neuen Antrag auf Vertragsbindung an den Südtiroler Sanitätsbetrieb stellen, wobei sie die Erfüllung der für die Teilnahme am Projekt Celiachi@_RL erforderlichen technischen Voraussetzungen erklären.
8. Es ist Aufgabe der Handelsbetriebe, dem Sanitätsbetrieb rechtzeitig etwaige Änderungen wie Schließungen, Verlegungen usw. mitzuteilen, sodass die Kontaktinformationen im System Celiachi@_RL zum Zeitpunkt der Abrechnung immer aktuell sind.