1. Die Gewährung der Zuweisung, welche die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes zum Ziel hat, wird aufgrund der Verfügbarkeiten auf den entsprechenden Haushaltskapiteln des zuständigen Landesamtes unter Wahrung nachfolgender Qualitätskriterien gewährt:
a) Stimmigkeit des Ausbildungsprogrammes hinsichtlich der Zielsetzungen und hinsichtlich des Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) Level 5;
b) Ausgewogenes Lehrprogramm zwischen Theorie, Workshops und Praktikas;
c) Curriculum der Lehrkräfte;
d) der Antrag muss entsprechende Indikatoren enthalten, die den kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Niederschlag der Ausbildung auf dem Territorium aufzeigen. Diese müssen auch im Sozialbericht berücksichtigt werden.
e) Die Organisation verfügt über eine interne Organisation, die den Kriterien der Effizienz, der Wirksamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Transparenz entspreche