1. Der Antrag auf Förderung wird auf dem von den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst.
2. Der Antrag, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der Organisation wird bis zum 10. November des Jahres vor dem Bezugsjahr der Zuweisung mittels PEC eingereicht.
3. Die Anträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die entsprechenden Ausgaben bestritten werden.
4. Die Anträge werden gemäß den Qualitätskriterien gemäß Artikel 12 begutachtet.