1. Anspruch auf die Förderung haben Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften und Vereinigungen, die den Sitz oder eine Organisationstruktur mit kontinuierlicher Tätigkeit auf Landesebene haben
2. Die Organisationen müssen:
a) ohne Gewinnabsicht sein:
b) in Südtirol seit mindestens 2 Jahren kontinuierlich tätig sein,
c) über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen,
d) ihre Tätigkeit satzungsgemäß ausüben und die Geschäftsgebarung den Grundsätzen der Transparenz und der Wirtschaftlichkeit ausrichten,
e) über ein Rechnungsprüferkollegium mit mindestens einem im Berufsverzeichnis eingetragenen Mitglied verfügen.
3. Vereine müssen mindestens 9 Mitglieder vorweisen, bei Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern genügt eine Anzahl von 5 Mitgliedern, um in den Genuss der Förderung zu kommen.