1. Um die Planungssicherheit zu gewährleisten können die Organisationen eine Zuweisung für maximal drei aufeinanderfolgende Haushaltsjahre beantragen.
2. Voraussetzung für die Gewährung ist:
a) Dass die Organisation eine mehrjährige durchgehende Ausbildungstätigkeit nachweisen kann;
b) Dass diese Tätigkeit auf der Grundlage eines diesbezüglichen Konzepts und mit entsprechendem Vorlauf geplant wird;
c) Dass beträchtliche finanzielle Verpflichtungen mit der Planung des Projektes verbunden sind;
d) Die Unterlagen laut Artikel 9 müssen jährlich hinterlegt werden.