1. Im Sinne der Grundsätze der Publizität und Transparenz und um es der Bürgerschaft zu ermöglichen, sich mit den mit öffentlichen Geldern geförderten Maßnahmen zu identifizieren und ihr Recht auf Beteiligung und Kontrolle auszuüben, müssen alle nach diesen Richtlinien geförderten Vorhaben in
geeigneter Weise bekannt gemacht werden und ist die Unterstützung der Autonomen Provinz in angemessenem Verhältnis zu jener anderer Förderer hervorzuheben. Es muss folgender Hinweis verwendet werden: „Dieses Vorhaben wurde durch die Autonome Provinz Bozen, Abteilung Italienische Kultur, gefördert“. Außer diesem Hinweis muss das Logo der Provinz aufscheinen
2. Im Vorspann und/oder Abspann der im Rahmen der Ausbildung produzierten Filme ist in angemessener Form auf die Förderung der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol durch die Verwendung des Logos des Landes hinzuweisen.
3. Die Autonome Provinz Bozen ist berechtigt, die im Rahmen der geförderten Ausbildung entstandenen Filme für institutionelle Zwecke kostenlos zu verwenden.