1. Gefördert werden berufsbildende, mehrjährige und strukturierte Bildungsmaßnahmen im audiovisuellen Bereich mit dem Ziel genügend Fachpersonal in diesem Bereich zu formen. Dadurch werden auch die Synergien mit der Tätigkeit der Filmkommission des Landes Südtirol und deren Ziele des kulturellen und sozialen Wachstums vor Ort verstärkt.
2. Die Ausbildungen müssen sowohl theoretisch als auch praxisorientiert sein und eine Mindeststundenanzahl von 800 pro Jahr vorsehen.
3. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung vor einer qualifizierten Kommission.
4. Die Ausbildung hat dem Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) Level 5 zu entsprechen.