1. Die Antragsteller müssen sich an den veranschlagten Ausgaben selbst mit anderen Mitteln als dem Landesbeitrag beteiligen, z.B. durch:
a) Beiträge von Studenten
b) Förderungen anderer öffentlicher Körperschaften
c) Beiträge privater Sponsoren
d) Schenkungen
e) Sonstige Einnahmen