1. Gibt es in der Einrichtung einen Infektionsherd, können die Heimbewohnenden, das Personal, die Praktikantinnen und Praktikanten und die ehrenamtlich Tätigen nur eingeschränkt und unter Einhaltung der vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen im Haus zirkulieren. Diesbezüglich wird auf die Empfehlungen der Taskforce verwiesen.