1. Die Heimbewohner und Heimbewohnerinnen können sich unter Einhaltung der allgemein auf Landesebene geltenden Sicherheitsvorgaben im Haus frei bewegen und alle Räumlichkeiten und gemeinschaftlich genutzten Räume nutzen, wie Heimbar und Heimkapelle; ausgenommen sind die dem Personal vorbehaltenen Bereiche und der Covid-Bereich, falls vorgesehen und eingerichtet.
2. Die Heimbewohner und Heimbewohnerinnen können unter Einhaltung der allgemein auf Landesebene geltenden Sicherheitsvorgaben sowie der Empfehlungen der Taskforce das Haus verlassen.