1. Zur Gewährung von maßgefertigten Kontaktlinsen muss die Intoleranz gegenüber konventionellen gasdurchlässigen harten Kontaktlinsen nachgewiesen werden. Eine solche Intoleranz liegt bei Versagen der Anwendung von mindestens 2 Arten von konventionellen Linsen (z.B. Korneal- und Minisklerallinsen) vor. Außerdem müssen eine gute Verträglichkeit und eine gute Sehfunktion mit den maßgefertigten Kontaktlinsen nachgewiesen werden. Als solche gelten eine komfortable Anwendung für mehr als 4 Stunden pro Tag für mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage bzw. das Erreichen einer Sehschärfe von mindestens 5/10.
2. Als maßgefertigte Kontaktlinsen gelten folgende Linsen:
a) Hybridlinsen,
b) individuell nach Maß, an die Augenoberfläche angepasste Korneosklerallinsen,
c) weiche Silikon-Hydrogel-Linsen mit einer dickeren und stabileren Mittendicke (für eine bessere Benetzbarkeit und Sauerstoffdurchlässigkeit).