1. Die Beitragsanträge laut Artikel 4 sind nach Abschluss der Jahresbilanz bis zum 30. Juni beim zuständigen Landesamt einzureichen. Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizufügen:
a) Jahresabschluss der Genossenschaft für das am 31. Dezember des Vorjahres abgeschlossene Geschäftsjahr,
b) vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der Genossenschaft unterzeichnete Erklärung, aus der Folgendes hervorgeht:
1) Verzeichnis der im Vorjahr zu Gunsten der Unternehmen geleisteten Garantien und der zugrundeliegenden Finanzierungen,
2) Anteil der Garantien in Abweichung des Limits von 50%, mit Angabe des Fonds, auf den sie ausgestellt wurden,
3) Übersicht des Bestandes an geleisteten Garantien zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres, auf das sich der Beitragsantrag bezieht,
4) Gesamtbetrag der Rückbürgschaften des Garantiefonds laut Gesetz vom 23. Dezember 1996, Nr. 662, in geltender Fassung, für das Geschäftsjahr, auf das sich der Beitragsantrag bezieht, und eine Aufstellung der im abgeschlossenen Geschäftsjahr erteilten Rückbürgschaften des genannten Garantiefonds,
5) Gesamtbetrag der Anteile am Gesellschaftskapital, die von den Mitgliedern gezeichnet und bis zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres eingezahlt wurden, Betrag der im vorherigen Geschäftsjahr gezeichneten und eingezahlten neuen Anteile sowie Anzahl der rückerstatteten Anteile,
6) Betrag der im vorherigen Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Garantien und der zugrundeliegenden Finanzierungen sowie Betrag der notleidenden Garantien und der zugrundeliegenden Finanzierungen,
7) Mitgliederzugang und -abgang im Vorjahr.
2. Die Beitragsanträge samt Anlagen müssen von der PEC-Adresse des Antragstellers an die PEC-Adresse innovation.innovazione@pec.prov.bz.it übermittelt werden.