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1. den Inhabern der Fahrausweise Südtirol Pass 65+ und Südtirol Pass abo+ kann der für die Jahre 2016 und 2017 berechnete Bonusbetrag auf das von ihnen angegebene Bankkontokorrent überwiesen werden.
2. Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1434 vom 19.12.2017 wird in Bezug auf das Kriterium für die regelmäßige Nutzung und in Bezug und die Zahlungsmodalitäten des Bonus wie folgt abgeändert:
„Als Kriterium für die regelmäßige Nutzung wird eine Anzahl von mindestens 30 monatlichen Entwertungen, die mit einem der folgenden Fahrausweise durchgeführt werden, definiert: Südtirol Pass und EuregioFamilyPass“;
„Die jährliche Summe der auf Monatsbasis pro Fahrgast berechneten Beträge, die auf jeden Fall den Betrag von 65,00 Euro nicht überschreiten darf, wird nachträglich einmalig auf dem persönlichen Benutzerkonto der Inhaber eines aktiven Fahrausweises Südtirol Pass und EuregioFamilyPass, sind, gutgeschrieben. Der verbleibende Restbetrag wird möglichst vollständig proportional auf die Beträge, die unterhalb der Deckelung liegen aufgeteilt“ .
3. Die Änderungen laut Punkt 2 finden für die Durchführung des Pendlerbonus ab dem Jahr 2018 Anwendung.