1. Das zuständige Amt bestätigt schriftlich, dass der Antrag ordnungsgemäß eingereicht wurde und teilt den für das eingereichte Vorhaben angeforderten einheitlichen Projektcode (CUP) mit, falls dieser im Zuge der Gewährung der Beihilfe gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1013/2015 nicht bereits zugewiesen wurde.
2. Unvollständige Anträge oder Anträge, die nicht alle Voraussetzungen laut Artikel 4 dieser Richtlinien erfüllen, müssen innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen ab schriftlicher Aufforderung vervollständigt werden. Nicht fristgerecht vervollständigte Anträge werden von Amts wegen archiviert.