1. Im Beihilfeantrag ist Folgendes anzugeben:
a) Identifikationsdaten des Antragstellers/der Antragstellerin,
b) Bezeichnung des Unternehmens,
c) einheitlicher Projektcode (CUP), falls dieser im Zuge der Gewährung der Beihilfe gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1013/2015 zugewiesen wurde,
d) Datum, an dem der Antragsteller/der Antragstellerin die ordnungsgemäße Durchführung des Betriebsplanes gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e) dieser Richtlinien abgeschlossen hat und entsprechende Erklärung,
e) Erklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen laut Artikel 4 dieser Richtlinien und hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtung gemäß Artikel 10 dieser Richtlinien.
2. Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:
a) Unterlagen zum Nachweis der Umsetzung des Betriebsplanes gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e) dieser Richtlinien,
b) Unterlagen zum Nachweis der Teilnahme an Betriebsberatungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) dieser Richtlinien,
c) falls erforderlich, der Nachweis über die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b) dieser Richtlinien erreichte Ausbildung oder berufliche Qualifikation.