1. Gefördert werden folgende Vorhaben:
a) Projekte, Initiativen und Veranstaltungen, die die Integration und Inklusion der Ausländer und Ausländerinnen in Südtirol fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Bevölkerung beitragen,
b) Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe Zugewanderter am gesellschaftlichen Leben,
c) Aktionen und Programme, welche die Kooperation und Vernetzung der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen im Bereich Integration fördern,
d) Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit,
e) Aus- und Weiterbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich Integration.