1. Die Anträge auf Förderung werden nach dem von der zuständigen Organisationseinheit bereitgestellten Muster verfasst und vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet.
2. Die Anträge können im Laufe des Jahres eingereicht werden. Der Antrag muss in jedem Fall gestellt werden, bevor die Ausgaben zur Durchführung der Maßnahme getätigt werden.
3. Die Anträge können mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) oder per E-Mail übermittelt, auf dem Postweg eingereicht oder persönlich abgegeben werden.
4. Die zuständige Organisationseinheit kann entsprechend dem Kodex der digitalen Verwaltung die Online-Antragstellung zwingend vorschreiben.
5. Die Antragstellenden müssen per Eigenbescheinigung versichern, dass sie die für den Zugang zum Beitrag erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
6. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Beschreibung des geplanten Vorhabens mit Umsetzungszeitplan und Kostenvoranschlag mit Aufschlüsselung der Kosten nach Jahren (Zeitplan),
b) Finanzierungsplan,
c) Bericht über die in den letzten zwei Jahren finanzierten Vorhaben samt Übersicht mit den diesbezüglichen Zielvorgaben und den erreichten Ergebnissen, falls sie nicht schon in der zuständigen Organisationseinheit aufliegen,
d) Bei Erstanträgen privater Organisationen muss auch eine Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung vorgelegt werden. Änderungen der Gründungsurkunde und der Satzung müssen mitgeteilt werden.