1. Auf die anerkannten Kosten darf ein Beitrag von max. 80 % gewährt werden.
2. Die Antragstellenden müssen sich, unabhängig von der Landesfinanzierung, mit weiteren Mitteln an den veranschlagten Kosten beteiligen; dazu zählen:
a) Mitgliedsbeiträge,
b) Einschreibe- und Teilnahmegebühren,
c) eventuelle Einnahmen aus Geschäfts-tätigkeiten,
d) Förderungen durch andere öffentliche Körperschaften,
e) Beiträge privater Sponsoren,
f) Schenkungen oder Spenden,
g) Eigenmittel,
h) sonstige Einnahmen.