Die Übergangswohnungen werden von Vereinen und Körperschaften geführt, welche bereits die Frauenhausdienste verwalten. Sie bieten den Frauen und ihren Kindern im Rahmen eines sozialen Projektes zur Unterstützung der Selbständigkeit, eine autonome Wohnmöglichkeit nach der Unterkunft in den geschützten Wohneinrichtungen.
Die Dauer der Unterkunft in den Übergangswohnungen beträgt 18 Monate. Diese kann aufgrund einer Entscheidung der Bezugsmitarbeiterinnen der Frau um weitere 6 Monate verlängert werden bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 24 Monaten.