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1) die Familienagentur zu autorisieren, in Bezug auf den Beschluss Nr. 57/2018, Artikel 15, Absatz 7 und Beschluss Nr. 531/2018, Artikel 20, Absatz 3, den konventionell für die ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden festgesetzten Stundensatz von 16,00 Euro mit sofortiger Wirksamkeit auf 20,00 Euro zu aktualisieren,
2) die Familienagentur zu autorisieren, den Betrag von 20,00 Euro auch für die zukünftigen Beschlüsse in Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit anzuwenden.