Gegen die Entscheidungen betreffend die Erbringung der Leistungen, sowie in Streitfällen bezüglich der Aufnahme in teilstationären und stationären Einrichtungen, kann bei der Abteilung Soziales – Sektion für Einsprüche innerhalb von 45 Tagen ab Erhalt der Mitteilung der Entscheidung der Körperschaft Beschwerde eingereicht werden.